Rasse­beschreibung

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Schleswiger Kaltblut

Das Schleswiger Kaltblut geht auf das Jütische Pferd aus Dänemark zurück Die Rasse der Jütländer wurde bereits zur Römerzeit erwähnt; auch wurden Pferde dieser Rasse schon von den Wikingern vor über 1.000 Jahren verwendet. Entscheidend für die Zucht der Jütländer in Dänemark und damit auch für die sich hierauf aufbauende Schleswiger Kaltblutzucht war im Jahre 1860 die Einfuhr des Hengstes “Oppenheim“, dessen genaue Herkunft (vermutlich ein Suffolk) ungeklärt blieb. Ebenso wurde in den letzten Jahrzehnten in gewissem Umfang Boulonnais-Blut eingekreuzt. Der Schleswiger wird heute in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen gezüchtet.

Das Zuchtziel verlangt ein im mittleren Rahmen stehendes trockenes Kaltblutpferd mit gutem Gangvermögen Die Fuchsfarbe ist vorherrschend; in geringem Umfang kommen Schimmel vor.
Das Stockmaß beträgt 156 – 162 cm.
Im Stammbuch sind derzeit 8 Hengste und 49 Stuten eingetragen

Hannoversches Kaltblut
Schleswiger Ursprungs

Für die Zucht des Hannoverschen Kaltblutpferdes
gelten folgende Zuchtzielvorgaben:

Gezüchtet wird ein vielseitig verwendbares, mittelschweres und athletisches Pferd kaltblütigen Typs in mittlerem bis großem Rahmen und erkennbarer Aufrichtung mit korrektem, trockenem Fundament sowie raumgreifenden Bewegungen, insbesondere im Schritt und Trab. Angestrebt wird eine besondere Veranlagung für die Disziplinen Ziehen und Fahren. Auf Umgänglichkeit bei ruhigem, ausgeglichenem Temperament verbunden mit entsprechender Leistungsbereitschaft wird besonderer Wert gelegt. Gute Hufgesundheit und das weitgehende Freisein von Sommerekzem und Mauke/Raspe wird angestrebt.

Das Schleswiger Kaltblut gilt als Ausgangsrasse.
Da das Zuchtbuch offen ist, sind zur gezielten Veredlung derzeit folgende Kaltblutpferderassen zugelassen:

  • Boulonnais
  • Bretone
  • Süddeutsches Kaltblut/Noriker
  • Suffolk Punch
  • Cob Normand

Zusätzlich kann in begrenzten Umfang über die Hengstseite Englisches Vollblut eingesetzt werden. Hierbei sind nur Hengste zugelassen, die in das Hengstbuch I des Zuchtbuches einer der FN angeschlossenen Züchtervereinigung für die deutsche Reitpferdezucht eingetragen sind.

Anpaarungen von Veredlerrassen unter- und miteinander sind nicht zulässig. Nachkommen von Vollbluthengsten dürfen in den ersten 2 Generationen nur an Hengste bzw. Stuten ohne Vollblutanteil angepaart werden.

Das erwünschte Stockmaß sollte bei Stuten zwischen 157 – 165 cm und bei Hengsten zwischen 160 – 170 cm betragen. Der angestrebte Röhrbeinumfang liegt bei ca. 24 – 28 cm.

Hinsichtlich der Farbe sind Füchse in allen Schattierungen mit überwiegend hellem Langhaar vorherrschend, Braune Rappen und Schimmel sind im Rahmen der gezielten Veredlung ebenfalls zulässig.